Wenn man eine Reise tut, kann man was erleben… Doch manchmal sind die Erlebnisse im Urlaub nicht gerade dazu angetan, darüber zu berichten, sondern eher dagegen zu protestieren. Und da Deutschland ein Land der Reisenden ist, gibt es auch genügend Gesetze und Richtersprüche darüber, wie man als Urlauber gegen Mängel und Missstände am Urlaubsort vorgehen kann.
Am besten wendet man sich gleich vor Ort an das Hotelpersonal oder den Reiseveranstalter, damit diese über die Mängel informiert sind und Gelegenheit haben, diese abzuschaffen. Fühlt sich niemand dafür verantwortlich, sollte man die Mängel möglichst dokumentieren, also Fotos machen und sich mit anderen Urlaubern verständigen, um diese als eventuelle Zeugen benennen zu können.
Allerdings ist nicht alles, was einem die Galle hochkommen lässt, ein Grund, um später einen Teil der Reisekosten zurückfordern zu können. Denn sobald der Reiseveranstalter in seinem Katalog z. B. „gute Verkehrsanbindungen“ erwähnt, weil sich das Hotel Berlin direkt in der Einflugschneise des Flughafens oder an der Stadtautobahn befindet, ist er fein raus. Kataloge sollte man also sorgfältig studieren und sich im Internet eventuell auch über die genaue Lage und Ausstattung der Unterkunft informieren. Im Grunde gibt es inzwischen über jedes Hotel etwas im Internet zu erfahren, wobei hier natürlich Kundenbewertungen am interessantesten sind.
Natürlich kann es auch im besten 5-Sterne-Hotel oder einem gut bewertetem Bad Salzungen Hotel mal zu kleinen Pannen oder Mängeln kommen. Doch was die meisten sehr verärgert, ist wenn das Hotelpersonal oder der Reiseveranstalter sich nicht genötigt fühlen, diese abzuschaffen. Antworten wie „das ist nun mal so“ oder „gehn Sie doch in ein anderes Hotel“ sollte man sich dann am besten schriftlich geben lassen. Doch in den meisten Fällen findet man ein offenes Ohr, denn kein Hotel kann es sich heutzutage mehr erlauben, selbst ungerechtfertigte Kundenproteste zu ignorieren.