Etwa zehn Prozent der deutschen Bundesbürger sind privat versichert. Die private Krankenversicherung, kurz auch PKV genannt, stellt kostenpflichtige medizinisch notwendige Behandlungen, auch von Unfallfolgen, zur Verfügung. Ebenso werden vorbeugende Maßnahmen gegen Bezahlung vorgenommen.
Die Versicherungsunternehmen, die die privaten Krankenversicherungen anbieten, gehen meist mit einer Gewinnerzielungsbasicht vor. Private Krankenversicherungsunternehmen sind im Verband der privaten Krankenversicherung organisiert. Dieser wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungensaufsicht kontrolliert.
Es gibt drei Versicherungsarten: die Vollversicherung, die Teilversicherung sowie die Zusatzversicherung. Privat krankenversichern können sich all diejenigen, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse vorliegt. So zum Beispiel Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen über der Grenze des Jahresarbeitsentgelts liegt, Beamte, Selbstständige und Freiberufler. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, sind die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers nicht beitragsfrei mitversichert. Hier ist ein Zusatzbeitrag zu leisten.
Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung richten sich nach dem Einkommen des Versicherungsnehmers. Zudem spielen zusätzliche Faktoren, wie Geschlecht, Eintrittsalter, Berufsgruppe, tarifliche Leistungen und der gegenwärtige Gesundheitszustand für die Berechnung der Beitragshöhe eine große Rolle. Zusätzliche Leistungen können anschließend beliebig mitversichert werden.
Werden über einen gewissen Zeitraum hinweg keine Leistungen in Anspruch genommen, werden geleistete Beiträge teilweise zurückerstattet. Die Abrechnung von Leistungen erfolgt meist auf dem Rechnungswege. Der behandelnde Arzt oder eine Kostenverrechnungsstelle stellt die Rechnung an den Versicherungsnehmer. Dieser gibt die Rechnung an das Versicherungsunternehmen weiter und erhält, nach Prüfung, die Kosten erstattet.